Auf ein Wort: Unser gesamtes Team strengt sich enorm an, damit in Ihrem Gebäude alles reibungslos läuft. Manchmal brauchen Behebungen von Schäden,
Behördenwege etc. etwas mehr Zeit. Aber Sie können sich einer Sache sicher sein: Wir lassen nicht locker, bis alles zu Ihrer Zufriendheit läuft!
Wie melde ich meinen neuen Wohnsitz an?
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug Ihrer neuen Unterkunft müssen Sie sich beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistratischen Bezirksamt in Wien anmelden. Dafür benötigen Sie das Meldezettel-Formular und einen gültigen Ausweis. Das Formular ist online verfügbar, bei der Meldebehörde erhältlich und in einigen Trafiken verfügbar. Bitte beachten Sie, dass für jede im Haushalt lebende Person ein eigenes Formular ausgefüllt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf help.gv.at.
Wie kann ich Strom und Gas für meine Wohnung anmelden?
Die Ab- und Ummeldung von Fernwärme, Gas und Strom wird von uns als Hausverwaltung durchgeführt. Bevor Sie Ihre alte Wohnung zurückgeben, lesen Sie bitte den Zählerstand ab. Für einen Tarifvergleich und weitere Informationen können Sie den Tarifkalkulator der E-Control nutzen.
Wie richte ich eine Einzugsermächtigung für Mietzahlungen ein?
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat können wir die monatlichen Miet- und Bewirtschaftungskosten direkt von Ihrem Konto einziehen. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
Welche Tipps gibt es zum Energiesparen in der Wohnung?
- Richtig lüften: Vermeiden Sie dauerhaft gekippte Fenster. Stattdessen empfiehlt sich mehrmals täglich eine Stoßlüftung, bei der die Fenster für kurze Zeit vollständig geöffnet werden.
- Raumtemperatur senken: Eine Reduktion der Raumtemperatur um 1°C kann die Heizkosten um etwa 6% verringern.
Wie beuge ich Schimmelbildung vor?
- Feuchtigkeit reduzieren: Trocknen Sie keine Wäsche in der Wohnung und reduzieren Sie die Anzahl der Zimmerpflanzen.
- Regelmäßig lüften: Sorgen Sie für regelmäßigen Luftaustausch, um Feuchtigkeit abzuführen.
- Wartungsfugen kontrollieren: Überprüfen Sie regelmäßig Silikon- oder Acrylfugen in Feuchträumen und erneuern Sie diese bei Bedarf, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für weitere Informationen oder bei spezifischen Anliegen können Sie uns unter +43 1 535 36 19 oder per E-Mail an office@bereal-immobilien.at kontaktieren. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Schäden oder Reparaturen?
Bitte melden Sie Schäden oder Reparaturbedarf schriftlich an unser Büro oder über unser Online-Formular. In Notfällen (Wasserrohrbruch, Stromausfall) erreichen Sie unseren Notdienst unter der Telefonnummer auf Ihrer Hausinformationstafel.
Was zählt als Notfall?
Ein Notfall liegt vor bei:
- Wasserrohrbruch
- Stromausfall im gesamten Wohnobjekt
- Heizungsausfall im Winter
- Gefahr in Verzug (z. B. herabfallende Bauteile)
In solchen Fällen kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Notdienst.
Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die jährliche Betriebskostenabrechnung erfolgt in der Regel zwischen Mai und Juli des Folgejahres. Sie erhalten diese schriftlich per Post oder auf Wunsch auch digital.
Was gehört zu den Betriebskosten?
- Wasser, Kanal, Müll
- Hausreinigung, Hauswart
- Liftbetrieb
- Versicherungen
- Verwaltungskosten gemäß MRG
Wie funktioniert die Hausordnung?
Die Hausordnung regelt das Miteinander im Haus. Sie finden sie im Eingangsbereich oder erhalten sie bei Einzug. Bitte beachten Sie insbesondere:
- Ruhezeiten (22–6 Uhr)
- Haustiere nach Vereinbarung
- Kein Abstellen von Gegenständen im Stiegenhaus
Was tun bei Schlüsselverlust?
Bitte melden Sie den Verlust umgehend. Je nach Schließanlage müssen eventuell Zylinder getauscht werden. Die Kosten dafür sind vom Mieter zu tragen.
Ich möchte eine bauliche Veränderung vornehmen – was ist erlaubt?
Alle baulichen Änderungen (z. B. Bodenbeläge, Wanddurchbrüche, Satellitenschüsseln) müssen vorab von der Hausverwaltung genehmigt werden. Senden Sie uns dafür bitte ein formloses Ansuchen mit Skizze/Plänen.
Wie kann ich meine neue Bankverbindung bekannt geben?
Bitte senden Sie uns die neue Bankverbindung schriftlich oder per E-Mail mit Unterschrift. Alternativ können Sie ein aktualisiertes SEPA-Formular ausfüllen.
Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate). Bitte beachten Sie:
- Übergabetermin koordinieren
- Wohnungsrückgabe im besenreinen Zustand
- Protokoll bei Rückgabe