Auf ein Wort: Unser gesamtes Team strengt sich enorm an, damit in Ihrem Gebäude alles reibungslos läuft. Manchmal brauchen Behebungen von Schäden,
Behördenwege etc. etwas mehr Zeit. Aber Sie können sich einer Sache sicher sein: Wir lassen nicht locker, bis alles zu Ihrer Zufriendheit läuft!
Wie ist der aktuelle Stand bei der Diskussion um Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Vor allem seit jüngsten ORF-Berichten (insbesondere Report 22.07.2025) herrscht vielfach helle Aufregung zur drohenden Vermieterpflicht zur Rückerstattung von Wertsicherungs-Erhöhungsbeträgen an Mieter, möglicherweise sogar rückwirkend bis Mietvertragsabschluss.
Eine nüchterne Betrachtung der heutigen Situation ergibt folgendes Bild:
Die einschlägige Diskussion begann vor 2 Jahren mit Urteilen in Verbandsprozessen (in diesen geht es verkürzt gesagt nicht um individuelle Zahlungsansprüche eines einzelnen Mieters, sondern um die generell-abstrakte Gültigkeit von Muster-Mietvertragsbestimmungen bzw. um Verstöße gegen Konsumentenschutzrecht). Es wurden insbesondere zwei Klauseln als rechtswidrig erkannt:
Zum einen die Index-Nachfolgeklausel (welcher Index soll gelten, wenn der VPI nicht mehr veröffentlicht wird), und zum anderen eine fehlende Zwei-Monats-Klausel, also eine Bestimmung, die ausdrücklich eine Erhöhung für die ersten zwei Vertragsmonate ausschließt.
Für diese Verbandsprozesse gelten für die Gerichte besondere Regelungen, so insbesondere das Prinzip der „kundenfeindlichsten Auslegung“ der zu beurteilenden Vertragsbestimmung und weiters der Ausschluss einer „geltungserhaltenden Reduktion“ (also: eine unwirksame Regelung ist nicht zu reduzieren auf das zulässige Maß).
Anders sieht dies im Individualverfahren aus, also dann, wenn ein einzelner Mieter einschlägige Ansprüche auf Rückzahlung von bezahlten Index-Erhöhungsbeträgen gegen den Vermieter stellt. Es gibt bis jetzt nur wenige einschlägige Individualverfahren, die bisher vorliegenden Entscheidungen geben für viele Fälle Anlass zu (vorsichtigem) Optimismus für die Vermieter.
Zum Erkenntnis des VfGH, welches im Juli 2025 die Wellen hochgehen ließ, ist anzumerken, dass dieses Erkenntnis für den Diskussionsstand keine besondere Bedeutung hat. Klargestellt wurde damit nur, dass die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über den Verbraucherschutz in Österreich nicht verfassungswidrig sind. Ein anderes Ergebnis war realistischerweise nicht zu erwarten.
Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Regierungsübereinkommen, und dann nochmals aus Anlass der VfGH-Entscheidung in den letzten Wochen, angekündigt, eine gesetzliche Regelung zur gegenständlichen Thematik zu erlassen, die vorrangig abzuwarten bleibt. Angekündigt wurde eine solche Regelung für den kommenden Herbst.
Die jetzt eintreffenden Forderungen einzelner Mieter sind, jeder einzelne Fall gesondert, nach den konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen (MRG-Vollanwendungsbereich? KSchG‑Anwendung?) und den im konkreten Einzelfall vereinbarten Wertsicherungsregelungen zu prüfen. Zumindest bis zum Vorliegen der gesetzlichen Regelung wird nur in Ausnahmefällen irgendeiner jetzt erhobenen Mieterforderung nachzugeben sein.
Es bleibt spannend, wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Auch im Hinblick auf die Diskussion zur Wertsicherung haben wir unsere Mietvertrags-Vorlagen, weitestgehend entsprechend den Empfehlungen der Wirtschaftskammer, überarbeitet.
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So einfach wechseln Sie Ihren Stromanbieter in Österreich
Die Strompreise in Österreich schwanken stark – und viele Haushalte zahlen noch immer zu viel. Dabei ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter einfacher denn je. Trotzdem nutzen viele diese Möglichkeit nicht. Warum eigentlich? Wir zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Minuten Ihren Stromanbieter wechseln – und dabei langfristig sparen können.
Warum ein Wechsel sinnvoll ist
Seit der Energiekrise haben sich die Preise zwar wieder stabilisiert, aber:
Viele Tarife liegen noch immer deutlich über dem Marktpreis. Wer nicht regelmäßig vergleicht und wechselt, zahlt oft hunderte Euro zu viel – jedes Jahr. Auch die neuen Netzkosten werden zu einer weiteren Teuerung beitragen.
Ein Anbieterwechsel bringt:
• Deutlich niedrigere Stromkosten
• Attraktive Neukundenboni
• Mehr Transparenz über den eigenen Verbrauch
• Bei Wunsch: 100 % Ökostrom aus Österreich
So funktioniert der Wechsel – in 3 einfachen Schritten
1. Vergleichsportal aufrufen
Nutzen Sie seriöse Plattformen wie E-Control Tarifkalkulator oder durchblicker.at.
Geben Sie Postleitzahl, geschätzten Jahresverbrauch und ggf. Präferenzen (z. B. Ökostrom) ein.
2. Anbieter auswählen
Das Portal listet Ihnen die günstigsten Tarife inklusive aller Boni auf. Achten Sie auf:
• Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist
• Preisgarantie (ideal: mind. 12 Monate)
• Kundenbewertungen
3. Online wechseln – fertig!
Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Anbieter für Sie. Es gibt keine Unterbrechung in der Stromversorgung – Sie merken vom Wechsel nichts außer der niedrigeren Rechnung.
Wie lange dauert das?
Der Wechsel dauert online 5 bis 10 Minuten. Die Umstellung erfolgt meist innerhalb von 2 bis 3 Wochen. Es ist kein Techniker nötig, kein Zählerwechsel – und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Extra-Tipp: Kündigungsfristen prüfen
Viele Altverträge enthalten lange Bindungen oder automatische Verlängerungen. Prüfen Sie daher Ihre letzte Stromrechnung oder Ihr Kundenportal. Bei Tarifen mit monatlicher Kündigungsfrist sind Sie maximal flexibel.
Fazit: Wechseln zahlt sich aus
Wer seinen Stromanbieter wechselt, spart oft mehrere Hundert Euro pro Jahr – ganz ohne Aufwand. Dank digitaler Portale, automatischer Kündigung und rechtlicher Absicherung ist der Wechsel heute so einfach wie ein Online-Einkauf.
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Kurzzeitvermietung in der EU: Was die neuen Regeln für Sie jetzt bedeuten
EU-Parlamentarier haben jüngst einen Gesetzesvorschlag zur schärferen Regulierung von Kurzzeitvermietung (STARs) via Plattformen wie Airbnb und Booking präsentiert. Ziel ist eine einheitliche EU-Richtlinie mit Mindeststandards – und das ist auch für österreichische Eigentümer interessant. Wir erklären, wie einfach die Umsetzung ist – und warum Sie sich jetzt informieren sollten
Einheitliche Registrierung: Transparenz statt Grauzone
Die geplante Richtlinie sieht eine einfach online abgewickelte Registrierungspflicht vor – inklusive eindeutiger Registrierungsnummer, die künftig in jedem Inserat sichtbar sein muss. Behörden sollen über die Daten direkt auf digitale Plattformen zugreifen können – und zwar monatlich, oder für Kleinstanbieter quartalsweise.
Behörden stärken: Schluss mit illegalen Angeboten
Lokale Behörden erhalten künftig erweiterte Befugnisse: Sie können nicht autorisierte Inserate entfernen, Registrierungsnummern aussetzen oder Hosts verpflichten, ihre Angaben zu aktualisieren. Plattformen müssen aktiv illegalen Content entfernen und Informationen verlässlich prüfen.
Was bedeutet das konkret für Österreich?
• Die EU-Regelung muss 24 Monate nach Inkrafttreten umgesetzt werden – in Österreich also frühestens ab Mai 2026 European CommissionRat der Europäischen Union.
• Ein zentraler Vorteil: einheitliche Standards, statt unklarer lokaler Vorschriften.
• Für Vermieter bedeutet das: Registrierungspflicht, verpflichtende Angabe der Nummer, regelmäßiges Melden der Mietaktivitäten an Behörden.
Warum ist der Aufwand überschaubar?
• Plattformgestützte Registrierung läuft automatisiert und digital.
• Sie müssen sich um keinen Kündigungsprozess kümmern – im Gegenteil: Plattformen leisten zunehmend Hosting-Support.
• Behörden und Portale nutzen standardisierte Datenformate, was die Verwaltung erleichtert.
Was sollten Sie jetzt tun?
1. Vorbereitung: Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie als Kurzzeitvermietung angeboten wird oder geplant ist.
2. Anmeldung planen: Halten Sie Dokumente bereit (Adresse, Besitznachweis, etc.), damit die Registrierung klappt, sobald sie möglich ist.
3. Rechtliche Beratung einholen: Gerade, wenn gewerblich vermietet wird oder spezielle Regelungen in Ihrer Gemeinde gelten.
4. Kommunikation mit Behörden etablieren: Vor Ort oder über Plattformen – auch um lokale Beschränkungen frühzeitig zu erkennen.
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Wie melde ich meinen neuen Wohnsitz an?
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug Ihrer neuen Unterkunft müssen Sie sich beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistratischen Bezirksamt in Wien anmelden. Dafür benötigen Sie das Meldezettel-Formular und einen gültigen Ausweis. Das Formular ist online verfügbar, bei der Meldebehörde erhältlich und in einigen Trafiken verfügbar. Bitte beachten Sie, dass für jede im Haushalt lebende Person ein eigenes Formular ausgefüllt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf help.gv.at.
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Wie kann ich Strom und Gas für meine Wohnung anmelden?
Die Ab- und Ummeldung von Fernwärme, Gas und Strom wird von uns als Hausverwaltung durchgeführt. Bevor Sie Ihre alte Wohnung zurückgeben, lesen Sie bitte den Zählerstand ab. Für einen Tarifvergleich und weitere Informationen können Sie den Tarifkalkulator der E-Control nutzen.
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Wie richte ich eine Einzugsermächtigung für Mietzahlungen ein?
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat können wir die monatlichen Miet- und Bewirtschaftungskosten direkt von Ihrem Konto einziehen. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
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Welche Tipps gibt es zum Energiesparen in der Wohnung?
- Richtig lüften: Vermeiden Sie dauerhaft gekippte Fenster. Stattdessen empfiehlt sich mehrmals täglich eine Stoßlüftung, bei der die Fenster für kurze Zeit vollständig geöffnet werden.
- Raumtemperatur senken: Eine Reduktion der Raumtemperatur um 1°C kann die Heizkosten um etwa 6% verringern.
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Wie beuge ich Schimmelbildung vor?
- Feuchtigkeit reduzieren: Trocknen Sie keine Wäsche in der Wohnung und reduzieren Sie die Anzahl der Zimmerpflanzen.
- Regelmäßig lüften: Sorgen Sie für regelmäßigen Luftaustausch, um Feuchtigkeit abzuführen.
- Wartungsfugen kontrollieren: Überprüfen Sie regelmäßig Silikon- oder Acrylfugen in Feuchträumen und erneuern Sie diese bei Bedarf, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
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An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für weitere Informationen oder bei spezifischen Anliegen können Sie uns unter +43 1 535 36 19 oder per E-Mail an office@bereal-immobilien.at kontaktieren. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
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Wer ist mein Ansprechpartner bei Schäden oder Reparaturen?
Bitte melden Sie Schäden oder Reparaturbedarf schriftlich an unser Büro oder über unser Online-Formular. In Notfällen (Wasserrohrbruch, Stromausfall) erreichen Sie unseren Notdienst unter der Telefonnummer auf Ihrer Hausinformationstafel.
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Was zählt als Notfall?
Ein Notfall liegt vor bei:
- Wasserrohrbruch
- Stromausfall im gesamten Wohnobjekt
- Heizungsausfall im Winter
- Gefahr in Verzug (z. B. herabfallende Bauteile)
In solchen Fällen kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Notdienst.
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Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die jährliche Betriebskostenabrechnung erfolgt in der Regel zwischen Mai und Juli des Folgejahres. Sie erhalten diese schriftlich per Post oder auf Wunsch auch digital.
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Was gehört zu den Betriebskosten?
- Wasser, Kanal, Müll
- Hausreinigung, Hauswart
- Liftbetrieb
- Versicherungen
- Verwaltungskosten gemäß MRG
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Wie funktioniert die Hausordnung?
Die Hausordnung regelt das Miteinander im Haus. Sie finden sie im Eingangsbereich oder erhalten sie bei Einzug. Bitte beachten Sie insbesondere:
- Ruhezeiten (22–6 Uhr)
- Haustiere nach Vereinbarung
- Kein Abstellen von Gegenständen im Stiegenhaus
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Was tun bei Schlüsselverlust?
Bitte melden Sie den Verlust umgehend. Je nach Schließanlage müssen eventuell Zylinder getauscht werden. Die Kosten dafür sind vom Mieter zu tragen.
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Ich möchte eine bauliche Veränderung vornehmen – was ist erlaubt?
Alle baulichen Änderungen (z. B. Bodenbeläge, Wanddurchbrüche, Satellitenschüsseln) müssen vorab von der Hausverwaltung genehmigt werden. Senden Sie uns dafür bitte ein formloses Ansuchen mit Skizze/Plänen.
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Wie kann ich meine neue Bankverbindung bekannt geben?
Bitte senden Sie uns die neue Bankverbindung schriftlich oder per E-Mail mit Unterschrift. Alternativ können Sie ein aktualisiertes SEPA-Formular ausfüllen.
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Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate). Bitte beachten Sie:
- Übergabetermin koordinieren
- Wohnungsrückgabe im besenreinen Zustand
- Protokoll bei Rückgabe